Mit Warnhinweis oder ohne: Wer muss künftig auf seinen Analgetika vor Risiken warnen und wer nicht?Foto: Elke Hinkelbein
Thomapyrin classic?Foto: APOTHEKE ADHOC
Muss den Warnhinweis tragen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Thomapyrin intensiv?Foto: APOTHEKE ADHOC
Nicht. Grund ist die zusätzliche Indikation Migräne.Foto: APOTHEKE ADHOC
Asprin complex?Foto: APOTHEKE ADHOC
Wird nicht bei Schmerzen, sondern gegen grippale Infekte eingesetzt. Daher kein Warnhinweis.Foto: APOTHEKE ADHOC
Grippostad C?Foto: APOTHEKE ADHOC
Entsprechend auch nicht.Foto: APOTHEKE ADHOC
Wick Daymed?Foto: APOTHEKE ADHOC
Das war zu einfach.Foto: APOTHEKE ADHOC
Aspirin?Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Klassiker braucht natürlich einen Warnhinweis.Foto: APOTHEKE ADHOC
Aspirin effect?Foto: APOTHEKE ADHOC
Ebenfalls zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen zugelassen, ergo Warnhinweis.Foto: APOTHEKE ADHOC
Aspirin direkt?Foto: APOTHEKE ADHOC
Dieselbe Indikation, nur eine andere Darreichungsform.Foto: APOTHEKE ADHOC
Aspirin plus C?Foto: APOTHEKE ADHOC
Brausetabletten gegen Schmerzen, daher Warnhinweis.
Aspirin Migräne?Foto: APOTHEKE ADHOC
M-i-g-r-ä-n-e... Also kein Warnhinweis!Foto: APOTHEKE ADHOC
Dolormin Migräne.Foto: APOTHEKE ADHOC
Klaro.Foto: APOTHEKE ADHOC
Dolormin Schmerztabletten?Foto: APOTHEKE ADHOC
Bei Schmerzen und Fieber. Warnhinweis.Foto: APOTHEKE ADHOC
Dolormin Extra?Foto: APOTHEKE ADHOC
Wird angewendet zur symptomatischen Kurzzeitbehandlung bei
leichten bis mäßig starken Schmerzen [...] Fieber.Foto: APOTHEKE ADHOC
Ibu-Ratiopharm direkt?Foto: APOTHEKE ADHOC
Künftig mit dem Aufdruck: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.“Foto: APOTHEKE ADHOC
Ibu-Lysin Ratiopharm?Foto: APOTHEKE ADHOC
Ein Blick in den Beipackzettel zeigt, dass auch Migräne zu den Indikationsgebieten zählt. Also kein Warnhinweis.Foto: APOTHEKE ADHOC
Pfeil Zahnschmerztabletten?Foto: APOTHEKE ADHOC
Sind – anders als der Name vermuten lässt – ganz klassisch bei leichten bis mäßig starken Schmerzen indiziert.Foto: APOTHEKE ADHOC
Migräne Kranit?Foto: APOTHEKE ADHOC
Auch wieder ein Migräne-Produkt. Damit bekommt gar kein Phenazon-Präparat den Hinweis, weil es kein reines „Schmerzmittel“ mit dem Wirkstoff gibt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Titralgan?Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Ost-Klassiker mit ASS, Paracetamol und Coffein muss den Hinweis tragen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Nurofen?
Ibuprofen-haltige Kindersäfte sind von der AnalgetikaWarnHV erfasst.Foto: APOTHEKE ADHOC
Paracetamol?Foto: APOTHEKE ADHOC
Na klar. Hat zwar an Bedeutung verloren, wird aber immer noch klassisch bei Schmerzen und Fieber eingesetzt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Dolormin GS Naproxen?Foto: APOTHEKE ADHOC
Warnhinweis, da Einsatz bei leichten bis mäßigen Schmerzen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Dolormin für Frauen?Foto: APOTHEKE ADHOC
Enthält ebenfalls Naproxen, wird aber bei schmerzhaften Beschwerden während der Regelblutung eingesetzt. Deshalb kein Warnhinweis.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
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Analgetika sind bei unbedachter und dauerhafter Einnahme schädlich, deshalb gibt's einen Warnhinweis. Wer muss mitmachen, wer bleibt voraussichtlich außen vor? Viel Erfolg beim Warnhinweis-Quiz!
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