zoom Änderung des Betäubungsmittelgesetzes: Ab Januar 2010 sollen neue Substanzen als Betäubungsmittel eingestuft werden. Foto: Elke Hinkelbein

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes: Ab Januar 2010 sollen neue Substanzen als Betäubungsmittel eingestuft werden. Foto: Elke Hinkelbein

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POLITIK

BETäUBUNGSMITTELGESETZ

„Spice“ soll Betäubungsmittel werden

Berlin  -  Die Modedroge „Spice“ soll endgültig als Betäbungsmittel eingestuft werden. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vor. Erst im Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) „Spice“ per Eilverordnung für ein Jahr als Betäubungsmittel eingestuft und Herstellung, Handel und Besitz unter Strafe gestellt.

Als „Spice“ werden Kräutermischungen bezeichnet, die synthetische Cannabinoide enthalten. Die Wirkung der bislang sechs identifizierten Substanzen liegt um ein Vielfaches über der von THC. Gefährlich ist laut BMG vor allem die unbekannte Dosierung in den Mischungen; in der Vergangenheit waren demnach häufig Vergiftungen aufgetreten.

Die synthetischen Zusätze sollen nun dauerhaft der Anlage II des BtMG – verkehrsfähige, aber nicht verordnungsfähige Substanzen – unterstellt werden. Als problemtisch könnte sich allerdings der Erfindungsreichtum der Drogendealer erweisen: Seit Januar wurden bereits zwei neue synthetische Cannabinoide in Kräutermischungen nachgewiesen. Diese sollen wie die bereits durch die Eilverordnung erfassten vier Wirkstoffe in die Anlage II des BtMG aufgenommen werden.

Außerdem sollen laut BtMG-Novelle Mephedron als nicht verkehrs- und nicht verschreibungsfähig und Tapentadol als verschreibungsfähig eingestuft werden.

Bei Mephedron handelt es sich um 4-Methylmethcathinon, ein Weckamin, das euphorische Rauschzustände hervorrufen kann. Im März wurde in Deutschland erstmals eine größere Menge der Droge sichergestellt. Zu den Nebenwirkungen zählen unter anderem Übelkeit, Schwindel, Schweißausbrüche, Fieber sowie Herzrasen und Hypertonie. Auch Halluzinationen und Psychosen können auftreten.

Tapentadol ist ein zentral wirksames Opioid, das in Deutschland noch nicht zugelassen ist. Daher sieht der Entwurf vor, den Wirkstoff ab Juni 2010 als verordnungsfähiges Arzneimittel in das BtMG aufzunehmen. Tapentadol-haltige Fertigarzneimittel werden in Deutschland voraussichtlich ab Mitte 2010 zur Verfügung stehen. In den USA wurde das Arzneimittel im Mai diesen Jahres zur Schmerztherapie zugelassen.

Yvette Meißner, Dienstag, 04. August 2009, 13:01 Uhr

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