zoom Apothekenpflicht wackelt: In der Schweiz könnten zahlreiche OTC-Präparate künftig in Drogeriemärkten erhältlich sein. Foto: APOTHEKE ADHOC

Apothekenpflicht wackelt: In der Schweiz könnten zahlreiche OTC-Präparate künftig in Drogeriemärkten erhältlich sein. Foto: APOTHEKE ADHOC

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INTERNATIONALES

SCHWEIZ

Angriff auf Apothekenpflicht

Berlin  -  In der Schweiz wackelt die Apothekenpflicht für OTC-Arzneimittel: Die Regierung will mit der Novelle des Heilmittelgesetzes das Abgabesystem umkrempeln. Das Dispensierrecht für Ärzte soll abgeschafft werden, die sogenannte Liste C der apothekenpflichtigen Arzneimittel komplett aufgelöst werden. Der Großteil der Liste-C-Medikamente könnte künftig in Drogerien erhältlich sein. Der Rest soll rezeptpflichtig werden.

Die Liste C umfasst 589 OTC-Arzneimittel, unter anderem das Schmerzmittel Aleve (Naproxen), mehrere Antiallergika mit den Wirkstoffen Azelastin-HCl, Ceterizin und Loratadin, das Antimykotikum Canesten (Clotrimazol), verschiedene Johanniskrautpräparate und Nasensprays. Einzelheiten zur Auflösung der Liste C stehen noch nicht fest. Doch die Kriterien zeichnen sich bereits ab: Medikamente mit vermehrtem Risikopotential dürften verschreibungspflichtig werden, so ein Sprecher des Apothekerverbands gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Zur Zeit bestimmt ein fünfteiliges Abgabesystem, welche Medikamente wie und wo erhältlich sind: Medikamente der Liste A werden einmalig durch Ärzte oder Apotheker auf Rezept abgegeben, Liste B umfasst Medikamente, die erneut verordnet wurden. Liste-C-Arzneimittel sind rezeptfrei, aber nur nach fachlicher Beratung bei Pharmazeuten erhältlich. Drogisten dürfen nach Beratung Liste-D-Medikamente abgeben. Alle übrigen Arzneimittel sind ohne Rezept und Beratung im Einzelhandel erhältlich (Liste E).

Die Schweizer Pharmazeuten erhoffen sich von der Listenänderung zumindest eine eindeutigere Abgrenzung zu Drogerie-Angeboten. Bislang werde „die Einteilung zu den Listen von den Herstellern beantragt und somit gesteuert“, sagte der Sprecher des Apothekerverbands. Auch Drogisten kritisieren dies: So sei 2004 der Wirkstoff Ibuprofen in Dosierungen bis 400 Milligramm von der Liste C in Liste D überführt worden – aber nicht alle entsprechenden Präparate, sondern nur jene, für die die Hersteller einen Antrag gestellt hatten.

Parallel zur Auflösung der Liste C will die Regierung die Kompetenzen der Pharmazeuten erweitern. Mit „apothekerpflichtigen“ Medikamenten soll eine neue Abgabegruppe geschaffen werden, deren vormals verschreibungspflichtige Medikamente durch Pharmazeuten abgegeben werden. Hier dürfte es vor allem um Medikamente gehen, bei denen der sofortige Zugang wichtig ist, so der Sprecher des Apothekerverbands. Ähnlich wie bereits bei der „Pille danach“ könnte die Beratung in der Offizin durch Fragebögen unterstützt werden.

Den Einzelhändlern gehen die Änderungen nicht weit genug: Die Händler, deren Liste E nicht Gegenstand der Heilmittelgesetznovelle ist, fordern eine stärkere Beschränkung der Apotheken- und Drogeriepflicht. Sie werben mit potentiellen Preissenkungen. Schließlich seien OTC-Produkte in der Schweiz rund 30 bis 50 Prozent teurer als im „Billigpreisland“ Deutschland.

Janina Rauers, Montag, 14. Dezember 2009, 09:39 Uhr

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